FSG: Ökostromgesetz
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Resolution
Mit einer Novelle zum Ökostromgesetz, die am 23. Mai 2006 im Nationalrat beschlossen
wurde, hat Österreich die Weichen für die weitere Ökologisierung seines Stromsystems für die
nächsten Jahre gestellt. Dabei wurden ambitionierte Ziele wie z.B. das Erreichen eines 10-%igen
Anteiles am inländischen Strombedarf durch den forcierten Einsatz regenerativer Energieträger
beschlossen. Um dieses Ziel zu erreichen, steht – zusätzlich zur Förderung der bestehenden
Anlagen - jährlich eine Fördersumme von jeweils 17 Mio. Euro für neue Anlagen zur Verfügung,
die mit weit über den Marktpreisen liegenden Einspeisetarifen über 12 Jahre eine Fördergarantie
erhalten.
Nunmehr zeigt sich, dass bereits ein Jahr nach der Beschlussfassung des Gesetzes, eine Novellierung
gefordert wird. Dabei wird in den Raum gestellt, dass bestimmte Ökostromanlagen (z.B. kleine
Biogasanlagen) trotz der respektablen Förderhöhe überhaupt nie wirtschaftlich zu betreiben sein
werden. Selbst nach einem Förderzeitraum von 10 bis 13 Jahren schaffen es viele Anlagen nicht,
danach eine eigenständige kostendeckende Betriebsweise zu erreichen, weshalb eine Erhöhung
des Förderzeitraumes auf 20 Jahre und noch höhere Einspeisetarife gefordert werden. Dazu
kommt die Forderung aus dem Bereich der Industrie, Ablauge aus der Papiererzeugung (hauptsächlich
Holzstoff und Lignin, also Biomasse) auch in das Förderregime der Ökostromfinanzierung
aufzunehmen.
Mit der Ökostromgesetznovelle im vorigen Jahr wurde aber auch das Finanzierungssystem umgestellt.
Aus dem System von behördlich verordneten Zuschlägen zu den Strompreisen, die die
Kunden zu zahlen haben, wurde ein System geschaffen, dass fixe Zählpunktpauschalen und ein
äußerst intransparentes System der Weiterverrechnung von Mehrkosten, die den Stromlieferanten
durch die verpflichtende Abnahme von Ökostrom von der Ökostromabwicklungsstelle entstehen,
gestattet. Über so genannte „kalkulatorische Mehrkosten“ aus dem Ökostrombezug, werden den
Kunden in höchst intransparenter Form erhebliche Mehrbelastungen für die Ökostromfinanzierung
auferlegt. Diese Mehrbelastungen werden in unterschiedlichen Höhen von den Lieferanten selbst
errechnet, unterliegen keiner strengen öffentlichen Kontrolle und werden oftmals auch nicht in
Preisblättern transparent kommuniziert, sondern erst auf der Jahresstromrechnung zusätzlich zum
Energiepreis an die Kunden weiterverrechnet.
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit auf, eine Novelle des Ökostromgesetzes vorzubereiten, in der verankert ist:
- Wenn zusätzliche Primärenergieträger in die Ökostromförderung miteinbezogen werden, so ist sicherzustellen, (so ferne es sich eindeutig um Reststoffe handelt, die den Kriterien für Biomasse genügen), dass es zu keiner weiteren Verteuerung des Systems, d.h. einer weiteren Belastung der Kunden kommt. Dazu ist vom derzeitigen System der Bevorzugung Sozialdemokratische GewerkschafterInnen (FSG) in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark nach Einreichdatum abzugehen und ein Fördersystem gesetzlich vorzugeben, das nach Effizienzkriterien reiht. Das heißt, dass nur die wirtschaftlichsten Anlagenprojekte die über den Förderzeitraum mit den geringsten öffentlichen Zuschüssen realisierbar sind vorrangig – bis zum Erreichen der Deckelung von 17 Millionen Euro – eine Förderung erhalten.
- Die den Kunden übermittelte Stromrechnung ist so abzuändern, dass nur geprüfte und behördlich verordnete Mehrbelastungen weiterverrechnet werden dürfen. Das derzeitige System mit Zählpunktpauschale einerseits und frei kalkulierbaren „kalkulatorischen Mehrkosten Ökostrom“ andererseits ist so umzustellen, dass mit einer Belastungsposition auf den Stromrechnungen den Kunden die Mehrkosten ersichtlich gemacht werden.
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