Überbetriebliche Ausbildung gegen Lehrplatzmangel

Das neue Jugendbeschäftigungspaket gilt als Meilenstein durch seine Ausbildungsgarantie in überbetrieblichen Einrichtungen. Über positive Aspekte des Sozialpartnerkompromisses, aber auch über Wermutstropfen wie die mögliche Auflösung des Lehrverhältnisses, informierte die AK-Jugendabteilung bei einem „Forum Lehre“ in der Grazer AK (im Bild v. l. Elmar Tuttinger, Mediator Dr. Heinz Rothe, AMS-Chef Karl-Heinz Snobe, Mag. Ursula Strohmayer und AK-Präsident Walter Rotschädl)

AK-Präsident Walter Rotschädl sah einleitend in der Ausbildungsgarantie einen Meilenstein der Jugendausbildung und konnte auch dem Abschied vom Gießkannenprinzip bei den Förderungen hin zu zukunftsträchtigen Berufen Positives abgewinnen. Beim „Wermutstropfen“ Kündigungsmöglichkeit der Lehrstelle müsse man beobachten, wie sich das Mediationsverfahren entwickle.

Mediation vor Lehrplatzverlust

Lehrlinge können nach den neuen Regelungen zum Ende des ersten und zweiten Lehrjahres (bei einer mindestens dreijährigen Lehrzeit) ihren Ausbildungsplatz verlieren, doch muss der Auflösung des Lehrverhältnisses durch den Lehrberechtigten ein Mediationsverfahren vorausgehen, berichtete AK-Experte Elmar Tuttinger. Beim Schlichtungsversuch binnen Monatsfrist kann der Lehrling eine Person seines Vertrauens beiziehen.

Ausbildungsgarantie

Durch die Ausbildungsgarantie für Jugendliche habe das AMS die Aufgabe, geeignete Lehrstellen in Ausbildungseinrichtungen (wie dem bfi) oder in überbetrieblichen Lehrwerkstätten zu vermitteln, führte der steirische AMS-Chef Karl-Heinz Snobe aus. Dafür wurde ein einheitlicher Ausbildungstypus geschaffen, der die gesamte Ausbildung bis zum Lehrabschluss ermöglicht. Für die Ausbildung erhalten Jugendliche eine monatliche Beihilfe von 240 bzw. 555 Euro (ab 3. Ausbildungsjahr). Das AMS muss dem Lehrplatzsuchenden einen Ausbildungsplatz innerhalb von drei Monaten vermitteln, das Ausbildungsjahr startet im September.

Förderungen werden noch ausgehandelt

Die Auszahlung der Förderungen rund um die Lehrlingsausbildung erfolgt durch die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern, erklärte die Leiterin der AK-Lehrlingsabteilung, Mag. Ursula Strohmayer. Die Arbeiterkammer habe ein Stellungnahmerecht, wenn ein Ermessensspielraum bei der Gewährung von Beilhilfen besteht, in strittigen Förderfällen entscheidet der Landes-Berufsbildungsbeirat. Bei den noch nicht fixierten Fördersätzen wird es neben einer Basisförderung pro aufrechtes Lehrverhältnis auch einen teilweisen Ersatz der Kurskosten bei der überbetrieblichen Ausbildung und der AusbildnerInnen geben.

In der anschließenden Podiumsdiskussion unterstrich AK-Vizepräsident Fritz Ploner, das Jugendbeschäftigungspaket sichere der Wirtschaft die benötigten Fachkräfte. Walerich Berger (bfi) sah als Vorteile der Reform die höhere Beihilfe für Lehrlinge und eine Verbesserung des Ausbildungssystems. Zum Argument Mediation sei nur eine Alibiaktion, räumte Mediator Dr. Heinz Rothe ein, Lehrberechtigte könnten aufgrund der Kosten (eine Mediationsstunde kostet zwischen 100 und 150 Euro) auf ein schnelles Verfahren drängen.

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

3 + 7 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.
AK Steiermark
Hans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz
Tel: 05 7799 0
Fax: 05 7799 2387
E-Mail-Anfrage
Kontakt- & Beratungszeiten

Außenstellen
zur Bezirksstellenübersicht