FSG: Arbeitnehmerbegriff

Resolution

Der Gesetzgeber trifft im Hinblick auf Beschäftigungsgruppen Differenzierungen, die in der modernen Arbeitswelt nicht (mehr) zu rechtfertigen sind.

Zum Einen sieht die aktuelle Gesetzeslage noch immer erhebliche Schlechterstellungen von ArbeiterInnen gegenüber den Angestellten vor. So sind die Arbeitsverhältnisse der ArbeiterInnen gegenüber jenen der Angestellten wesentlich weniger bestandgeschützt, weil die günstigen Kündigungsfristen und -termine des Angestelltengesetzes nicht gelten und nur in einzelnen gut disponierten Kollektivverträgen Annäherungen erreicht werden konnten. Eine nicht nachvollziehbare Benachteili-gung besteht weiters bei der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie bei „sonstigen Dienstverhinderungen“ im Sinne des § 8 Angestelltengesetz.

Zum Anderen werden viele Beschäftigte, die wirtschaftlich und sozial eindeutig unselbstständig sind, durch das Anbot von „freien Dienstverträgen“ oder „Werkverträgen“ – oft verbunden mit der bloß formalen Lösung eines Gewerbescheins – in Formen der Scheinselbstständigkeit gedrängt. Es ist unbedingt erforderlich, dass bei der Beurteilung der Frage, ob die besonderen Schutzvorschriften des Arbeitslebens anzuwenden sind, weniger auf die persönliche, als auf die wirtschaftliche Abhängigkeit abgestellt wird. Die unlängst erfolgte Gleichstellung der freien Dienstnehmer mit „normalen“ Dienstnehmern in der Sozialversicherung kann nur ein erster Schritt sein.

Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert daher die zukünftige Bundesregierung auf, Gesetzesänderungen dahingehend zu initiieren, dass der Arbeitnehmerbegriff modernisiert und die unterschiedliche Behandlung einzelner Beschäftigungsgruppen – insbesondere auch durch flächendeckende Anwendung des Arbeitsrechts – beseitigt wird.

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