FSG - AUGE/UG - GLB: AUVA Kompetenzen für Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt erweitern

Gemeinsame Resolution

Die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu fördern ist nicht nur aus humanitären Gründen, sondern auch aus allgemeinen gesundheitspolitischen Überlegungen unverzichtbar. Die vielfältigen Belastungen am Arbeitsplatz und die daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen erfordern vor allem eine Verstärkung der Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Belastungen und Erkrankungen. Aufgrund dieser spezifischen Problematik ist es daher nahe liegend, die fachlichen Kompetenzen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt verstärkt zu nützen und diese basierend auf einem Viersäulensystem neben der Heilbehandlung, Rehabilitation und Rentenleistung insbesondere mit Präventionsaufgaben zu betrauen. Voraussetzung dafür ist, dass nicht nur die Finanzierung dieser Tätigkeiten gewährleistet sein muss, sondern dass auch die konkreten Aufgabenstellungen gesetzlich definiert werden.

Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert daher die Bundesregierung auf, Gesetzesinitiativen zu ergreifen, die dazu führen, dass die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt die Aufgaben eines Kompetenzzentrums für Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt wahrnehmen kann. Hiezu sind jedenfalls folgende Maßnahmen notwendig:

  • Adäquate Einbindung der AUVA in die Bundesgesundheitskommission und den Landesgesundheitsplattformen
  • Harmonisierung von ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen auf Bundes- und Landesebene
  • Überarbeitung der Berufskrankheitenliste
  • Schaffung von Rahmenbedingungen für die AUVA, die den Ausbau und die Weiterentwicklung der Unfallkrankenhäuser und der Rehabilitationszentren ermöglichen
  • Stärkung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere in Fragen der Prävention und Rehabilitation
  • Erteilung eines gesetzlichen Präventionsauftrages an die AUVA für arbeits- und berufsbedingte Erkrankungen und Gesundheitsgefahren unter Berücksichtigung der bereits bestehenden betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen der Krankenversicherungen und anderer Anbieter
  • Einführung einer exakten Kostenabrechnung für die Behandlung von Nichtarbeitsunfällen, sowie insbesondere eine leistungsorientierte Abgeltung in der Rehabilitation gegenüber privaten Krankenhausbetreibern.
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