FSG: Karenzzeiten und dienstzeitabhängige Ansprüche
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Resolution
Laut aktuellem Einkommensbericht des Rechnungshofes, der durch weitere Studien bestätigt wird, betragen die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern durchschnittlich 41%. Im europäischen Vergleich befindet sich Österreich hinsichtlich der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede an vorletzter Stelle. Ein wesentlicher Grund für die Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern sind Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Kindererziehungszeiten (95,7 % der KinderbetreuungsgeldbezieherInnen sind Frauen).
Gem. § 15f Abs. 1 Mutterschutzgesetz (§ 7c Väterkarenzgesetz) bleibt die Zeit der Karenz bei Rechtsansprüchen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, bis auf wenige Ausnahmen (zB. Bemessung der Kündigungsfrist, Urlaubsausmaß) außer Betracht.
Nur die wenigsten Kollektivverträge sehen vor, dass Karenzzeiten nach MSchG und VKG für alle Ansprüche - die von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängen - angerechnet werden.
Die Vollversammlung der steirischen Arbeiterkammer fordert die Bundesregierung auf, eine Gesetzesänderung zu initiieren, wonach Karenzzeiten nach MSchG und VKG für sämtliche Ansprüche, die von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängen, angerechnet werden.
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