Wohnbauförderung
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Wohnbauförderung für AK-Mitglieder
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die neuen Wohnraum schaffen, können durch die AK-Wohnbauförderungsaktion einen Zinsenzuschuss erhalten.
AK-Mitglieder, die 2012 ihre geförderte Neubauwohnung bezogen oder ihren Rohbau mit Hilfe der Neubauförderung errichtet haben, können einen einmaligen Zinsenzuschuss erhalten. „Diese Hilfestellung soll Mitgliedern zugutekommen, die durch die Errichtung ihres Eigenheimes bzw. ihrer Wohnung eine schwere finanzielle Belastung auf sich genommen haben“, erklärt Präsident Walter Rotschädl zu den Hintergründen der Förderaktion. Der Zinsenzuschuss für nicht geförderte Kredite oder Darlehen zur Finanzierung von Grund-, Aufschließungs- und Baukosten beträgt bis zu € 700,–.
Informationen und Formulare sind in allen AK-Außenstellen sowie unter der AK-Servicenummer 05 7799-2520 erhältlich. In der Infobox können Sie ein Formular anfordern. Der letzte Einreichtermin ist der 31. März 2013.
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