PendlerInnenbeihilfe des Landes und der AK Steiermark
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Ab 1. Jänner 2013 können Sie um die PendlerInnenbeihilfe des Landes Steiermark und der Arbeiterkammer rückwirkend ansuchen.
Knapp 10.000 SteirerInnen bekamen 2012 eine Beihilfe fürs Pendeln: Sie hatten bei der steirischen AK ein Ansuchen gestellt und im Durchschnitt 115 Euro ausbezahlt erhalten (die maximale Fördersumme beträgt 360 Euro pro Jahr). Mithilfe der AK wurde die Pendlerbeihilfe des Landes für zwei Jahre weiter gesichert. Die Arbeiterkammer übernimmt in dieser Zeit die komplette formale Abwicklung und finanziert auch ein Drittel der Fördersumme.
Wer hat Anspruch auf Pendlerbeihilfe?
- Der Hauptwohnsitz muss in der Steiermark liegen, die Strecke zur Arbeit muss in eine Richtung mindestens 25 km lang sein, und das Jahreseinkommen - ohne Familienbeihilfe, aber inklusive 13. und 14. Gehalt - darf nicht über 29.715 Euro liegen.
- Die Pendlerbeihilfe wird grundsätzlich rückwirkend für das Vorjahr gewährt.
- Die Frist für die Beantragung der Pendlerbeihilfe 2012 endet am 31.12.2013.
- Auch Lehrlinge haben Anspruch auf PendlerInnenbeihilfe, wenn sie in der Berufsschule im Internat untergebracht sind oder die Lehrlingsfreifahrt zum Ausbildungsort nicht nützen können.
- Antragsformulare samt Richtlinien gibt es in den Gemeindeämtern, in den Firmen bei den Betriebsräten sowie in der AK-Zentrale und allen Außenstellen. Zusätzlich stehen ab 2013 die neuen Antragsformulare als Download zur Verfügung (siehe Infobox). Die Formulare sind digital ausfüllbar.
Die ausgefüllten Anträge und die erforderlichen Nachweise können in der AK-Zentrale, in allen AK-Außenstellen abgegeben werden oder per Post an die Arbeiterkammer Steiermark, PendlerInnenbeihilfe, Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz geschickt werden.
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