Personalschlüssel in Pflegeheimen erhöht
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Ab 1.10.2009 gilt für die rund 190 steirischen Pflegeheime eine neue Personalausstattungsverordnung. Demnach müssen die Heimbetreiber in Zukunft mindestens 10 Prozent mehr Personal als bisher beschäftigen.
Die tatsächliche Erhöhung des notwendigen Personalstandes ist abhängig von der Pflegegeldstufe, die dem Heimbewohner zuerkannt wurde. In der Vergangenheit wurde wiederholt aufgezeigt, dass der Betreuungsbedarf bei Heimbewohnern mit Pflegegeldstufen 3 bis 5 zu gering bewertet wurde. Das Land Steiermark sieht genau für diese Pflegefälle mehr Personal vor, wobei der zusätzliche Personalbedarf und die damit einhergehende Entlastung des Pflegepersonals, abhängig von der Pflegegeldstufe der zu Betreuenden, zwischen 7,5 und 13,3 Prozent beträgt.(Link zur Personalausstattungsverordnung in der Infobox)
Unterschreitung abgeschafft
Darüber hinaus wird die Belastungssituation der Pflege- und Betreuungskräfte durch zwei weitere Maßnahmen entschärft. Einerseits wurde die auf Kosten der Beschäftigten vorgesehene Möglichkeit der Unterschreitung des Mindestpersonalschlüssels um 10 Prozent abgeschafft. Dadurch ergibt sich für Heime, die von der Unterschreitung Gebrauch gemacht haben, ein entsprechender zusätzlicher Personalmehrbedarf. Neu ist auch, dass das bisherige Hilfspersonal als Betreuungspersonal über eine den HeimhelferInnen vergleichbare Mindestausbildung aufweisen muss.
Durch die ergänzenden Neuregelungen ergibt sich insgesamt ein etwas höherer Qualifikationsstandard im Pflegeheim. Hauswirtschaftliches Personal ist im Personalschlüssel nicht mehr enthalten. Dies soll in Zukunft indirekt zu einer Entlastung aller Pflege- und Betreuungskräfte führen. Auch für Heimbewohner ist diese Entwicklung von Vorteil, weil erst durch das richtige Verhältnis zwischen qualifiziertem Personal und Heimbewohnern auch die Qualität der Pflege sichergestellt werden kann.
AK begrüßt Änderungen
Mit der getroffenen Personalerhöhung wurde einer langjährigen Forderung der Arbeiterkammer und des Arbeitskreises für Gesundheits- und Sozialberufe nachgekommen, freut sich die Vorsitzende des AK-Arbeitskreises, Hermine Gallaun. AK-Referent Mag. Alexander Gratzer zeigt sich ebenfalls mit der Neuregelung zufrieden, zumal mit der neuen Verordnung auch die Möglichkeit der Unterschreitung des Mindestpersonalschlüssels abgeschafft wurde.
Auch wenn die Neuregelung einen Fortschritt darstellt, das Ziel einer optimalen und am tatsächlichen Bedarf orientierten Personalsituation wurde mit der vorliegenden Erhöhung noch nicht ganz erreicht. Eine Studie des ÖBIG (Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen) hat einen maßgeblich höheren Personalbedarf errechnet, der als Zielpersonalschlüssel nicht aus den Augen verloren werden darf.
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