Präsenz- und Zivildienst
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Der Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst unterbricht ein Lehrverhältnis. Alle Unterbrechungen der Lehrzeit im Ausmaß von über vier Monaten werden nicht auf die Lehrzeit angerechnet. Die Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs-, oder Zivildienstes kann jedoch aufgeschoben werden, sofern die Lehrzeit nicht vor dem Einberufungstermin endet oder die Lehrabschlussprüfung noch nicht abgelegt wurde.
Von der Einberufung zum Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst ist der/dem Lehrberechtigten/Arbeitgeber/in unverzüglich Mitteilung zu machen (Kündigungs- und Entlassungsschutz bis ein Monat nach Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs-, oder Zivildienstes).
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