Förderung für die Errichtung und Komplettierung von Schutzräumen

Das Land Steiermark leistet bei Wohnhäusern Zuschüsse (nicht rückzahlbar) für die
  • Errichtung von Schutzräumen (Grundschutz)
  • Errichtung von funktionsfähigen Schutzräumen
  • Komplettierung von Schutzräumen zu funktionsfähigen Schutzräumen

    Erfordernisse für den 'Grundschutz' gemäß § 52 Stmk. Baugesetz: Trümmersicherheit, Rohreinbauteile, Sandfilterkasten, Schutzraumtüre, Fluchtausgang bei mehr als zwei Geschossen.

    Erfordernisse für funktionsfähige Schutzräume: Zusätzlich zum Grundschutz: Luftventilator, Rohrabschlussventile, Sandfilter einschließlich Filterrost und Sand.
HÖHE DER ZUSCHÜSSE:

1. Eigenheim:
  • € 1.090 je Eigenheim für den Grundschutz
  • € 1.453 je Eigenheim für den Grundschutz und Herstellung der Funktionsfähigkeit des Schutzraumes
  • € 363 je Eigenheim für die Komplettierung (Herstellung der Funktionsfähigkeit) eines bestehenden Schutzraumes

    2. Mehrfamilienwohnhaus einschließlich 'Wohnbauscheck'-Bauvorhaben und Wohnheimen (3 Heimplätze = 1 Wohnung):
  • € 727 je Wohnung für den Grundschutz
  • € 945 je Wohnung für den Grundschutz und Herstellung der Funktionsfähigkeit des Schutzraumes

    3. Komplettierung bestehender Schutzräume in geförderten oder nicht geförderten Mehrfamilienwohnhäusern und Wohnheimen (3 Heimplätze = 1 Wohnung):
  • € 218 je Wohnung (höchstens jedoch 50 % der nachgewiesenen Kosten einschließlich USt).
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