Förderung für die Errichtung und Komplettierung von Schutzräumen
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Das Land Steiermark leistet bei Wohnhäusern Zuschüsse (nicht rückzahlbar) für die
1. Eigenheim:
- Errichtung von Schutzräumen (Grundschutz)
- Errichtung von funktionsfähigen Schutzräumen
- Komplettierung von Schutzräumen zu funktionsfähigen Schutzräumen
Erfordernisse für den 'Grundschutz' gemäß § 52 Stmk. Baugesetz: Trümmersicherheit, Rohreinbauteile, Sandfilterkasten, Schutzraumtüre, Fluchtausgang bei mehr als zwei Geschossen.
Erfordernisse für funktionsfähige Schutzräume: Zusätzlich zum Grundschutz: Luftventilator, Rohrabschlussventile, Sandfilter einschließlich Filterrost und Sand.
1. Eigenheim:
- € 1.090 je Eigenheim für den Grundschutz
- € 1.453 je Eigenheim für den Grundschutz und Herstellung der Funktionsfähigkeit des Schutzraumes
- € 363 je Eigenheim für die Komplettierung (Herstellung der Funktionsfähigkeit) eines bestehenden Schutzraumes
2. Mehrfamilienwohnhaus einschließlich 'Wohnbauscheck'-Bauvorhaben und Wohnheimen (3 Heimplätze = 1 Wohnung): - € 727 je Wohnung für den Grundschutz
- € 945 je Wohnung für den Grundschutz und Herstellung der Funktionsfähigkeit des Schutzraumes
3. Komplettierung bestehender Schutzräume in geförderten oder nicht geförderten Mehrfamilienwohnhäusern und Wohnheimen (3 Heimplätze = 1 Wohnung): - € 218 je Wohnung (höchstens jedoch 50 % der nachgewiesenen Kosten einschließlich USt).
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AK Steiermark
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