Service der Arbeiterkammer
-
|
Mehr
Wenn es zu Unternehmensschließungen kommt, werden die (freien) DienstnehmerInnen bei der Beendigung und Abwicklung der Ansprüche beraten und vertreten, um die (freien) DienstnehmerInnen vor allfälligen finanziellen Nachteilen zu bewahren.
Sicherung von Ansprüchen
Im Rahmen dieser Vertretungstätigkeit wurden in den vergangenen fünf Jahren jährlich durchschnittlich zwischen 3.500 und 4.000 ArbeitnehmerInnen in der Steiermark vertreten. Aus dem Titel des Insolvenz-Ausfallgeldes werden in der Regel zwischen 18 bis 25,5 Mio. Euro jährlich und mehr realisiert. Die Zahlen sind stark schwankend und hängen von der jeweiligen Insolvenzdynamik ab.
Vertretung vor Gericht
Im Streitfalle, wenn der Masseverwalter Ansprüche bestreitet oder das jeweilige Bundessozialamt die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld ablehnt, vertritt die Arbeiterkammer nach Prüfung der Rechtsaussichten die betroffenen (freien) DienstnehmerInnen vor den zuständigen Landesgerichten. Je nach Fall wird auch in diesen Gerichtsverfahren in der Regel kostenloser Rechtsschutz gewährt, lediglich in aussichtslosen Fällen wird ausnahmsweise ein Rechtsschutzantrag abgelehnt.
Mitwirkung in Gläubigerausschüssen
Neben der individuellen Vertretung der (freien) ArbeitnehmerInnen wird der ISA in Gläubigerausschüssen bzw. -beiräten tätig, die dem Masseverwalter teilweise als beratende, teilweise als mitwirkende Organe zur Seite gestellt werden. In diesen Beiräten bzw. Ausschüssen versucht der ISA auf bestmögliche Art, die gesamten Belegschaftsinteressen wahrzunehmen und durch konstruktive Mitarbeit die Fortführung des insolventen Unternehmens zu ermöglichen.
-
|
Mehr
AK SteiermarkHans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz
Tel: 05 7799 0
Fax: 05 7799 2387
E-Mail-Anfrage
Kontakt- & Beratungszeiten
Außenstellen
zur Bezirksstellenübersicht
