Sexuelle Belästigung ist körperliche oder seelische Gewalt
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Sexuelle Belästigung ist kein Kavaliersdelikt. Bisher drohte Belästigern nur bei Vergewaltigung und Nötigung strafrechtliche Verfolgung. Seit 1. Mai 2004 wird auch Grapschen geahndet.
Durch die Strafrechtsreform können sich Frauen auch dann wehren, wenn die Übergriffe nicht am Arbeitsplatz stattgefunden haben. Bisher konnten die Täter nur bei Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung strafrechtlich verfolgt werden. Bei „leichteren“ Delikten wie Grapschen, Einladung zu Intimitäten oder Ausfragen über die Intimsphäre konnte nur im Falle von Belästigung am Arbeitsplatz zivilrechtlich über das Gleichbehandlungsgesetz Schadenersatz (in der Höhe von mindestens 363,40 Euro) gefordert werden.
Abschreckung
Mit der Strafrechtsreform ändern sich ab 1. Mai die Möglichkeiten der Betroffenen, sich zu wehren. Strafbar sind nun alle geschlechtlichen Handlungen an oder vor einer Person, die Ärgernis erregen können. Die Angst vor dem Vorbestraftsein sollte potenzielle Täter auch vor leichteren Delikten abschrecken. Immerhin kann der Belästiger mit einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen oder bis zu sechs Monaten Haft rechnen. Allerdings muss die Betroffene selbst klagen. Oft schweigen Frauen aber, weil es ihnen peinlich ist, Opfer eines sexuellen Übergriffes geworden zu sein. Wichtig ist, dass auch Vorgesetzte und Kollegen richtig reagieren und nicht gleich die (Mit-)Schuld beim Opfer suchen. Dann erübrigt sich die Diskussion darüber, ob Vertuschung sexueller Belästigung ein Beitrag zum Opferschutz sein könne.
Wehren lohnt sich
Sexuelle Belästigung stellt einen Akt körperlicher oder seelischer Gewalt dar. Der Gesetzgeber definiert: Sexuelle Belästigung ist, was als solche empfunden wird und für den Belästiger erkennbar unerwünscht ist. Das kann ein "freundschaftlicher" Klaps sein, eine zweideutige Anspielung oder eine echte handgreifliche Attacke. Zunächst sollte der Belästiger höflich, aber bestimmt darauf aufmerksam gemacht werden, dass sein Verhalten unerwünscht ist - was zugegebenermaßen gerade bei Vorgesetzten nicht leicht ist. Wer sich wehrt und an die Öffentlichkeit traut, hat am ehesten Chancen, die Belästigung zu beenden: Kompetente Ansprechpartnerinnen im Betrieb sind Betriebsrätinnen, Betriebsärztinnen oder Frauenbeauftragte. Gibt es das alles in Ihrem Betrieb nicht, dann wenden Sie sich an Ihre Gewerkschaft oder an die Arbeiterkammer – an das Frauenreferat.
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