Pension einklagen

Sie haben aus Gesundheitsgründen eine Pension beantragt – aber die Pensionsversicherung hat den Antrag mit Bescheid abgelehnt: Dann können Sie dagegen beim Arbeits- und Sozialgericht klagen. Dafür haben Sie 3 Monate Zeit.

AK berät
Das Gericht bestimmt unabhängige ÄrztInnen, die Sie untersuchen. Die ÄrztInnen erstellen ein Gutachten, für welche Tätigkeiten Sie geeignet sind oder nicht. Ungefähr gleichzeitig erhalten Sie vom Gericht die „Ladung zur Tagsatzung”, also den Verhandlungstermin. Haben Sie Gutachten und Ladung vom Gericht, können Sie sich in der AK - Abteilung Sozialversicherung beraten lassen. Dort wird beurteilt, ob die AK Ihre Vertretung vor Gericht übernehmen kann. Weitere Infos dazu erhalten Sie in Ihrer Arbeiterkammer.

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