Die Sozialversicherungs-Werte 2013
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Mit 1.1.2013 gelten folgende Beträge in der Sozialversicherung:
Geringfügigkeitsgrenze
386,80 brutto pro Monat
29,70 pro Tag
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage
für die Sozialversicherung:
4.440 Euro brutto.
Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe:
529 Euro für den Partner; 264,50 Euro für Personen mit Unterhalt.
zum SeitenanfangPensionserhöhung
Alle Pensionen werden mit 1. Jänner 2013 um 1,8% erhöht.
Richtsätze für Ausgleichszulagen
Die Richtsätze betragen ab 1.01.2013:
Alters- und Invaliditätspensionen
für Alleinstehende 837,63
für Ehepaare 1.255,89
Erhöhung für jedes Kind 129,24
Witwen- und Witwerpensionen
837,63
Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr
Halbwaisen 308,09
Vollwaisen 465,60
Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr
Halbwaisen 547,47
Vollwaisen 837,63
Höchstbemessungsgrundlage
auf Basis der besten 25 Jahre: 3.792,70
Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension:
pro Monat dürfen Sie 386,80 Euro brutto dazu verdienen.
Pensionsvorschuss:
für die Berufsunfähigkeitspension beziehungsweise Invaliditätspension beträgt er 34,93 Euro täglich, für die Alterspension beträgt er 38,50 Euro täglich.
Bemessungsgrundlagen für Zeiten der Kindererziehung
Euro 1005,16
im Pensionskonto wird gutgeschrieben: Euro 1.614,32
Rezeptgebühr:
5,30 Euro
Service-Entgelt für die e-card
10,30 pro Kalenderjahr
Krankenversicherung für kinderlose Partner:
3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners.
Selbstversicherung in der Krankenversicherung:
grundsätzlicher Monatsbeitrag 369,72 Euro, kann auf Antrag herabgesetzt werden.
Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung:
pro Monat 54,59 Euro.
Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe
mindestens 29,60 Euro, bei Sehbehelfen 88,80 Euro.
zum SeitenanfangMonatliches Kinderbetreuungsgeld
Für Geburten ab dem 1.1.2010.
Kinderbetreuungsgeld:
(Grundbetrag täglich, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte eines Elternteils den Grenzbetrag von jährlich 16.200,- nicht übersteigt)
* bei einer Bezugsdauer von 30 Monaten
(+ 6 Monate bei Teilung mit Partner)......... 14,53 Euro
* bei einer Bezugsdauer von 20 Monaten
(+ 4 Monate bei Teilung mit Partner)......... 20,80 Euro
* bei einer Bezugsdauer von 15 Monaten
(+ 3 Monate bei Teilung mit Partner)......... 26,60 Euro
* bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten
(+ 2 Monate bei Teilung mit Partner)......... 33 Euro
bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Kinderbetreuungsgeld um 50% für jedes weitere Kind.
einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld:
* 80% des Wochengeldes bzw. 80% des durchschnittlichen Monatsbezugs, höchstens 66 Euro täglich bei einer Bezugsdauer von 12 Monaten (+ 2 Monate bei Teilung mit dem Partner)
* Zuverdienstgrenze:
6.100 Euro - d.h. pro Bezugsmonat nicht mehr als 376 Euro.
Zuschuss
täglich 6,06 Euro, wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte den Grenzbetrag von jährlich 16.200 Euro nicht übersteigt.
Beihilfe
Für Geburten ab 01.01.2010:
Wenn der maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte des/der Beziehers/Bezieherin den Grenzbetrag von jährlich 6.100 Euro nicht übersteigt und bei der/dem PartnerIn 16.200
- bei Stufe 1: 154,20 Euro;
- bei Stufe 2: 284,30 Euro;
- bei Stufe 3: 442,90 Euro;
- bei Stufe 4: 664,30 Euro;
- bei Stufe 5: 902,30 Euro,
- bei Stufe 6: 1.260,00 Euro;
- bei Stufe 7: 1.655,80 Euro
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