Steuerkopfquoten der Gemeinden 2009

Raaba bleibt die „reichste“ steirische Gemeinde mit einer Gesamtsteuerkopfquote von 2.565 Euro. Bei den Ertragsanteilen des Bundes (abhängig von der Bevölkerungszahl) führt die Landeshauptstadt mit 973 Euro pro Kopf. Aufgrund der Wirtschaftskrise sind 2009 die Steuereinnahmen der Gemeinden um 5 Prozent zurückgegangen.

Über die Gemeinden liegen nur wenige Wirtschaftsdaten vor. Die Steuerkopfquote stellt daher einen interessanten Indikator der Finanzkraft und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dar. Die Höhe der Steuerkopfquote ist im Wesentlichen von der Wirtschaftsstruktur und der Einwohnerzahl der Gemeinde abhängig. In der Regional- und Kommunalpolitik werden Armut und Reichtum oft nach der Steuerkopfquote bemessen.

Definition Steuerkopfquote

Die Steuerkopfquote einer Gemeinde ist die Summe aus den ausschließlichen gemeindeeigenen Abgaben (das sind die Grundsteuer, die Kommunalsteuer, die im Auslaufen befindliche Getränkeabgabe und die sonstigen Gemeindeabgaben inklusive der Interessentenbeiträge und den Ertragsanteilen - inklusive Spielbankabgabe - der gemeinschaftlichen Bundesabgaben, die nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel unter den Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt werden, geteilt durch die Bevölkerungszahl der Gemeinde (ab 2009 endgültiger Bevölkerungsstand vom 31.10.2008). Neben dieser Gesamtsteuerkopfquote lassen sich auch Steuerkopfquoten für die Grundsteuer, die Kommunalsteuer, die sonstigen Abgaben und für die Ertragsanteile berechnen.

Vergleich zu 2008

Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise kam es auch zu einem deutlichen Rückgang bei den Steuereinnahmen im Ausmaß von 5%. Ausschlaggebend dafür war in erster Linie die negative Entwicklung bei den Ertragseinteilen, welche rund zwei Drittel der Gemeindeeinnahmen ausmachen. Da einerseits die Steuereinnahmen rückläufig waren und andererseits die Einwohnerzahl leicht gestiegen ist, fiel die Abnahme bei der Steuerkopfquote mit -6,8% noch höher aus. Die Steuerkopfquote erreichte im Jahr 2009 einen Wert von 1.073 €, 2008 lag sie bei 1.152 €.

Gesamtsteuerkopfquote

An erster Stelle des Rankings liegt wiederum die Gemeinde Raaba, welche eine hohe Konzentration an wirtschaftsstarken Industrie- und Dienstleistungsunternehmen aufweist. Mit einem deutlichen Abstand folgen Bad Radkersburg als Thermenstandort, die Gemeinden Unterpremstätten und Lannach mit hochwertigen Betriebsansiedelungen, die Tourismusgemeinde Hohentauern und die Landeshauptstadt Graz als regionales Zentrum. An siebenter Stelle liegt die Gemeinde Krottendorf (Bezirk Weiz) als attraktiver Industriestandort. Des Weiteren finden sich in der Wertung die meisten weiteren Bezirkshauptstädte als regionale Arbeits- und Verwaltungszentren. Auf vorderen Plätzen liegen auch die Tourismusgemeinden Predlitz-Turrach, Bad Gleichenberg, Rohrmoos-Untertal, Loipersdorf bei Fürstenfeld und Schladming. Am Ende des Rankings befinden sich fast durchwegs agrarisch dominierte Klein- und Kleinstgemeinden, die nur über geringe gemeindeeigene Abgaben verfügen. Diese Gemeinden haben zumeist auch einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Ertragsanteilen. Die Bandbreite der Gesamtsteuerkopfquote reicht von € 607 bis € 2.565. (Detials in der Infobox)

Grundsteuerkopfquote

Hohe Werte der Grundsteuer, deren Höhe je Gemeinde von der Gesamtbewertung der Grundstücke abhängt (wobei landwirtschaftlich genutzte Flächen niedriger bewertet sind), finden sich hauptsächlich in ausgesprochenen TourismusgemeinDie Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz (im Sinne des Bewertungsgesetzes 1955 igF). Sie wird auf Grund bundesgesetzlicher Regelung (Grundsteuergesetz 1955 igF) von den Gemeinden eingehoben, denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Gänze zukommt. Bemessungsbasis ist der von den Finanzämtern festgestellte Grundsteuermessbetrag; dieser wird aus dem Einheitswert des jeweiligen Grundbesitzes (wirtschaftliche Einheit) errechnet. Es wird zwischen Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für Grundvermögen unterschieden. Die Gemeinden sind nach dem Finanzausgleichsgesetz ermächtigt, bei der Steuerfestsetzung einen einheitlichen Hebesatz von bis zu 500% des Grundsteuermessbetrages anzuwenden.
Da Grundvermögen und die zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücke (Betriebsgrundstücke) in der Regel höhere Einheitswerte aufweisen als land- und forstwirtschaftliche Vermögen, haben Gemeinden mit einem hohen Anteil an Grundvermögen wie z.B. Baugrundstücke, Einfamilienhäuser, Wohnhausanlagen, gewerblich und industriell genutzte Grundstücke auch hohe Grundsteuereinnahmen.

An erster Stelle des Rankings bei der Grundsteuerkopfquote liegt die Gemeinde Raaba mit hochwertigen Betriebsansiedelungen, danach folgen fast ausschließlich Tourismusgemeinden wie Bad Radkersburg, Rohrmoos-Untertal, Ramsau am Dachstein, Schönberg-Lachtal und Predlitz-Turrach. Am unteren Ende der Reihung finden sich durchwegs reine Agrargemeinden. Die gesamte Bandbreite bewegt sich zwischen € 18 und € 165.
den wie Rohrmoos-Untertal, Ramsau am Dachstein oder Loipersdorf, aber auch in Grazer Umgebungsgemeinden mit hochwertigen Betriebsansiedelungen wie Raaba und Seiersberg. Die gesamte Bandbreite reicht von 14 bis 162 Euro.

Kommunalsteuerkopfquote

Die Kommunalsteuer ist eine lohnabhängige Gemeindeabgabe. Steuerschuldner ist der Unternehmer, in dessen Unternehmen Dienstnehmer beschäftigt werden. Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne (brutto), die jeweils in einem Kalendermonat an Dienstnehmer und freie Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens ausbezahlt werden. Zur Bemessungsgrundlage gehören auch Gehälter und sonstige Vergütungen, die an wesentlich beteiligte Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ausbezahlt werden. Nicht zur Bemessungsgrundlage zählen unter anderem Ruhe- und Versorgungsbezüge, gesetzliche und freiwillige Abfertigungen oder bestimmte steuerfreie Bezüge wie etwa Einkünfte für eine begünstigte Auslandstätigkeit. Von der Kommunalsteuer befreit sind die ÖBB-Gesellschaften und die Österreichischen Bundesbahnen mit 66% der Bemessungsgrundlage sowie Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, soweit sie mildtätigen und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder- Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge dienen. Die Kommunalsteuer beträgt 3% der Bemessungsgrundlage. Sofern bei einem Unternehmen die monatliche Bemessungsgrundlage € 1.460,-- nicht übersteigt, kann ein Freibetrag von € 1.095,-- abgezogen werden.

Die höchsten Einnahmen aus der Kommunalsteuer werden in jenen Gemeinden erzielt, deren Wirtschaftsstruktur durch einen hohen Anteil an Hochlohnbranchen im produzierenden Sektor und im Dienstleistungssektor geprägt ist. Die mit Abstand höchste Kommunalsteuerkopfquote unter den 542 steirischen Gemeinden wird wie schon in den vergangenen Jahren in Raaba mit einem Wert von € 1.554 erzielt. An zweiter Stelle befindet sich die Gemeinde Unterpremstätten mit einer bereits deutlich geringeren Kopfquote von € 1.061. Danach folgen die Gemeinden Lannach, Grambach und Krottendorf als wichtige Industriestandorte. Am Ende der Reihung liegen durchwegs Agrar- und Wohngemeinden mit einer geringen Anzahl von Arbeitsplätzen. Die gesamte Bandbreite bei der Kommunalsteuerkopfquote reicht von € 0 bis € 1.554.

Sonstige Abgaben-Kopfquote

Bei den sonstigen Abgaben handelt es sich in erster Linie um die Fremdenverkehrsabgabe, die Lustbarkeitsabgabe, Abgaben für das Halten von Tieren, Gebrauchsabgaben, Interessentenbeiträge, Bauabgabe und Verwaltungsabgaben. Da diese Abgaben jährlich stark schwanken - wie z.B. durch den Bau eines Kanals – ergeben sich auch für die Steuerkopfquote und für das Ranking beträchtliche Schwankungen und haben dadurch nur eine geringe Aussagekraft.

Ertragsanteile-Kopfquote

Der Finanzausgleich regelt die finanziellen Beziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und wird etwa alle vier bis sechs Jahre neu verhandelt. Im Zentrum steht das Finanzausgleichsgesetz (FAG), dass (hauptsächlich) die Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben (Ertragsanteile) regelt. Bei diesen Abgaben handelt es sich um alle großen Steuern, also zum Beispiel um die Lohn-, Umsatz-, Einkommens- und Körperschaftssteuer, deren Erträge nach einem bestimmten Schlüssel unter den Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt werden. Dieses Verhandlungsergebnis wird auch als Paktum über den Finanzausgleich bezeichnet. Das derzeit geltende Finanzausgleichsgesetz 2008 (FAG 2008) regelt den Finanzausgleich für die Jahre 2008 bis 2013.
Bei der Reihung nach den höchsten Ertragsanteilen besteht ein enger Zusammenhang mit der Bevölkerungszahl, da die Ertragsanteile bei Einwohnerzahlen über 10.000 überproportional steigen. Unter den ersten vier Rängen liegen auch gleichzeitig die bevölkerungsreichsten Gemeinden Graz, Leoben und Kapfenberg. Der Anteil der Ertragsanteile an den Gesamtsteuereinnahmen beträgt im Durchschnitt 64,7%. Bei finanzschwachen Gemeinden beträgt dieser Anteil über 90%. Die Bandbreite der Ertragsanteile-Kopfquote reicht von € 515 bis € 973.

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Die Landeshauptstadt erhält aufgrund der Bevölkerungszahl mit 973 Euro pro Kopf die höchsten Ertragsanteile des Bundes.
Die Landeshauptstadt erhält aufgrund der Bevölkerungszahl mit 973 Euro pro Kopf die höchsten Ertragsanteile des Bundes.