Strom
-
|
Mehr
Der richtige Anbieter
Die richtige Benutzung von Strom kann viel Kosten sparen und die Umwelt entlasten, v. a. was die CO2-Belastung betrifft. In den letzen Jahren wurde der Strommarkt liberalisiert und traten viele neue Anbieter – auch solche mit alternativen Energieträgern – am Markt auf.
So finden Sie den optimalen Stromanbieter
Das Stromnetz ist ein regionales Monopol, der Netzpreis wird vom Regulator festgesetzt. Den Strompreis bestimmen die regionalen Stromversorger. Als Konsument können Sie den Lieferanten wechseln, wenn Ihnen der bisherige Versorger zu teuer oder von seinem Angebot her (Strommix) zu wenig attraktiv ist.
Vergleichen Sie mehrere Angebote!
Ziehen Sie für den Preisvergleich immer die gesamten Stromkosten - also inklusive aller Fixbestandteile wie Systemnutzungstarif – und die Energieabgaben heran.
Vertragsdauer und Kündigungsfristen sind weitere Entscheidungskriterien.
Es kann sein, dass Angebote an Mindest- oder Höchstabnahmemengen geknüpft sind. Ist dies der Fall, sollten Sie klären, welche Bedingungen bei der Unter- bzw. Überschreitung wirksam werden.
Die Stromanbieter versuchen mit Zusatzangeboten um Kunden zu werben. Das können Rabatte sein, oder Versicherungen, Bonuspunkte, Eintrittsermäßigungen bei städtischen Veranstaltern etc. Aber: Prüfen Sie, ob Sie das Zusatzangebot tatsächlich benötigen. Ist es wirklich so viel wert, wie es auf den ersten Blick aussieht?
Vorsicht vor Keilern!
Neukunden werden teilweise aggressiv geworben. Und die Erfahrung zeigt, dass sogenannte „Anbieter“ Verträge abgeschlossen haben, ohne wiederum selbst einen Vertrag mit einem Stromproduzenten zu haben.
Unterschreiben Sie nicht sofort, sondern überprüfen Sie in Ruhe alle Informationen.
Sollten Sie unterschrieben haben, können Sie von dem Vertrag in der Regel binnen einer Woche zurücktreten. Dazu senden Sie einen eingeschriebenen Brief an den Vertragspartner. Achtung: Datum des Poststempels gilt!
Vertragswechsel
Wer seinen Strombezug umstellen will, sollte zunächst seine Rechnung zur Hand nehmen.
Im alten Vertrag bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, wann der Vertrag zu kündigen ist. Der Netzbetreiber muss 4 Wochen vor Ende des alten Vertrages über den Lieferantenwechsel informiert werden. Der Netzbetreiber ist meist noch mit dem ehemaligen regionalen Stromversorger ident.
Normalerweise übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigungs- und Wechselerfordernisse für die Neukunden.
Dauer und Kündigungsmöglichfrist des neuen Vertrages
Die Bedingungen sind je nach Anbieter unterschiedlich. In den Vertragsbedingungen finden sich Mindestlaufzeiten – z.B. ein Jahr. Dann sollte aber durch Kündigung der Vertrag zu beenden sein.
Grundsätzlich sollten Sie Mindestvertragsdauer und Kündigungsfrist so kurz als möglich wählen. Aber je länger die Mindestvertragsdauer ist, umso höher ist üblicherweise der Preisvorteil. Im Idealfall findet sich eine Bestpreisgarantie mit alternativer Kündigungsmöglichkeit.
Probleme? Die Schlichtungsstelle hilft!
Auf Initiative der Arbeiterkammer wurde bei der E-Control GmbH eine unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten aus dem Strom- und Gasbereich eingerichtet. An diese können Sie sich bei Streitigkeiten über Abrechnungen, Qualität der Dienstleistungen oder bei anderen Problemen wenden.
Innerhalb von sechs Wochen muss die E-Control eine einvernehmliche Lösung zwischen den Streitparteien herbeiführen. Alle Unternehmen sind verpflichtet, an der Schlichtung teilzunehmen. Darüber hinaus ist die Arbeiterkammer bei der Streitschlichtung eingebunden.
So setzt sich der Strompreis zusammen
Wie teuer Strom ist, hängt von vielen Faktoren ab. Der Strompreis setzt sich aus dem Energiepreis, aus dem Preis für Netz und Messung und aus Steuern und Abgaben zusammen.
Wesentlich ist:
Nur der verbrauchsabhängige Preis unterliegt dem Wettbewerb und ist daher verhandelbar bzw. veränderbar. Alle anderen Preiskomponenten sind entweder als Festpreis geregelt (z.B. Systemnutzungstarif, Zuschläge) oder mit einer Höchstpreisgrenze versehen.
-
|
Mehr
AK SteiermarkHans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz
Tel: 05 7799 0
Fax: 05 7799 2387
E-Mail-Anfrage
Kontakt- & Beratungszeiten
Außenstellen
zur Bezirksstellenübersicht
