Bis zu 77 Euro für Mahnschreiben
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Wenn Flaute am Girokonto herrscht, schlagen die Banken bei den Gebühren erbarmungslos zu, ergab eine Erhebung der steirischen Arbeiterkammer.
Üppige Spesen
Rücklastschriftspesen, Bearbeitungsgebühren bei mangelnder Kontodeckung (wenn Daueraufträge oder Einziehungsaufträge sistiert werden), Mahnkosten: Neben den „normalen“ Kontoführungsgebühren fallen üppige Spesen an, wenn das Konto bzw. ein eventuell vereinbarter Überziehungsrahmen überbeansprucht wird – zusätzlich zu den ohnehin schon exorbitanten Überziehungszinsen.
Bis 500 Euro für Kontosperre im Todesfall
Auffallend an der Erhebung bei insgesamt 19 steirischen Geldinstituten sind laut AK-Konsumentenschützer MMag. Josef Kaufmann die großen Unterschiede bei den einzelnen Gebühren: „Die Bandbreite beim ersten Mahnschreiben reicht von 75 Cent bis 40 Euro. Das dritte Mahnschreiben kann im Höchstfall schon 77 Euro kosten.“ Der Konsumentenschützer kritisiert auch die mangelnde Transparenz dieser „versteckten“ Gebühren: „Den wenigsten KonsumentInnen ist bewusst, welche Kostenlawine eine Überziehung nach sich ziehen kann.“
Umsonst ist bei den meisten Banken, einem Sprichwort zum Trotz, übrigens nicht einmal der Tod: Ein Kontosperre im Todesfall kostet im besseren Fall einen Pauschalbetrag zwischen 15 und 40 Euro, im schlechteren Fall ist der Betrag von der Höhe des Guthabens abhängig und kann im Extremfall 500 Euro ausmachen. (Vollständige Erhebung in der Infobox)
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