Lebensversicherer-Fusion: Verträge nicht früher kündigen

Bei der Fusion der Lebensversicherer ASPECTA und HDI-Gerling zu einer gemeinsamen Marke warnt der AK-Konsumentenschutz davor, Verträge vorzeitig zu kündigen.

Makler fordern zur Kündigung auf

Zwar versichert die HDI-Gerling Lebensversicherung AG, die geplante Verschmelzung hätte keine Auswirkungen für KonsumentInnen, die bei einem dieser Unternehmen (in Österreich meist bei der ASPECTA) laufende Verträge haben. Der steirischen Arbeiterkammer sind aber bereits mehrere Fälle bekannt geworden, dass KundInnen, die Fondsgebundene Lebensversicherungen bei der ASPECTA abgeschlossen haben, von unabhängigen Versicherungsmaklern aufgefordert wurden, diese bestehende Versicherung zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen, da sie sonst mit Nachteilen rechnen müssten.

Storno bringt zusätzliche Kosten

Im Gegensatz dazu betonen beide Versicherungsgesellschaften, dass KonsumentInnen keine Nachteile mit der Übernahme bzw. Verschmelzung entstünden. „Es wird sogar darauf hingewiesen, dass eine Stornierung bestehender Verträge mit gleichzeitigem Neuabschluss erhebliche Verluste bringen kann und mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre“, erklärt Mag. Bettina Schrittwieser.

Die Leiterin des AK-Konsumentenschutzes warnt daher davor, sich zu einer vorzeitigen Kündigung überreden zu lassen. Sollten bereits Neuabschlüsse getätigt worden sein, besteht ein Rücktrittsrecht nach Versicherungsvertragsgesetz (§165a). Einen Musterbrief „Rücktritt von einer Lebensversicherung“ finden Sie in der Infobox.

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AK warnt davor, Verträge wegen der Fusion von zwei Lebensversicherer zu kündigen.
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