Vertragsrechte
-
|
Mehr
Was sind Verträge?
Jeder Vertrag, ob Kauf-, Werk- oder Mietvertrag, kommt durch Willenseinigung der Vertragspartner über die wesentlichen Vertragspunkte (Ware, Preis) zu Stande.
Ob der Vertrag schriftlich, mündlich oder stillschweigend abgeschlossen wurde, ist - von wenigen Ausnahmen abgesehen - für die Gültigkeit des Vertrages unbedeutend. Bei größeren Anschaffungen ist der schriftliche Abschluss von Verträgen aus Beweisgründen allerdings anzuraten.
Verträge müssen eingehalten werden!
Wenn der Vertrag zu Stande gekommen ist - d.h. wenn der Unternehmer Ihr Angebot angenommen hat – sind Sie grundsätzlich auch daran gebunden. Sie können den Vertrag nicht einfach rückgängig machen, weil Sie es sich nun anders überlegt haben oder weil Sie das Bestellte anderswo billiger gesehen haben.
In diesem Fall sind Sie auf die Kulanz des Unternehmers angewiesen. Dieser kann seine Kulanz auch von der Zahlung einer Stornogebühr abhängig machen. Sind Sie mit der Bezahlung einer Stornogebühr nicht einverstanden, so müssen Sie den abgeschlossenen Vertrag erfüllen. Ist die verlangte Stornogebühr unangemessen hoch, kann sie vom Richter gemäßigt werden.
Lesen - Verstehen - Unterschreiben
Wenn Sie einen Vertrag unterschreiben, bedeutet dies, dass Sie mit dem Vertragsinhalt, also auch mit dem "Kleingedruckten", einverstanden sind. Lesen Sie daher alles, was Sie unterschreiben sollen, vorher genau und in Ruhe durch. Auch wenn es Ihr Vertragspartner noch so eilig hat.
Am besten, Sie nehmen sich ein Exemplar nach Hause mit, um es in Ruhe durchzustudieren.
Vergewissern Sie sich vor Unterschriftsleistung, ob die mündlichen Zusagen Ihres Vertragspartners oder des Vertreters dem vorformulierten Vertragstext entsprechen! Abweichende mündliche Zusicherungen können im Streitfall kaum bewiesen werden
Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben!
Sind Sie sich über Ihre Rechte bzw. Pflichten oder über die möglichen Folgen des Vertrages im Unklaren, erkundigen Sie sich noch bevor Sie unterschreiben bei einer Beratungsstelle.
Sind Sie mit den Vertragsbestimmungen nicht einverstanden, so bedenken Sie, dass auch vorgedruckte Vertragsbestimmungen durch entsprechende Vereinbarung mit dem Vertragspartner abgeändert werden können. Eine solche Abänderung sollten Sie sich von Ihrem Vertragspartner jedenfalls bestätigen lassen.
Wer kann Verträge abschließen?
Um Verträge abzuschließen, müssen die Vertragspartner geschäftsfähig sein. Das Ausmaß der Geschäftsfähigkeit richtet sich nach dem Alter:
- Kinder, das sind Personen unter 7 Jahren, sind geschäftsunfähig. Sie können nur kleinere Bargeschäfte tätigen, z.B. Kauf einer Schokolade oder einer Wurstsemmel.
- Unmündige Minderjährige, das sind Personen zwischen 7 und 14 Jahren, können ein Geschenk annehmen, das keine Zusatzkosten verursacht, z.B. eine CD. Will sich der Unmündige verpflichten, braucht er die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters, sonst ist das Rechtsgeschäft unwirksam.
- Mündige Minderjährige, das sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren, haben bereits erweiterte Rechte. Sie können über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen werden (z.B. Taschengeld) und über ihr Einkommen aus eigenem Erwerb (z.B. Lehrlingsentschädigung) verfügen. Allerdings darf dadurch ihr Lebensunterhalt nicht gefährdet werden (z.B. Ratenvereinbarungen). Ein solches Rechtsgeschäft ist unwirksam, wenn der gesetzliche Vertreter nachträglich seine Zustimmung verweigert. Das Risiko liegt in diesem Fall beim Unternehmer.
- Volljährige, das sind Personen ab vollendetem 18.Lebensjahr, können grundsätzlich alle Rechtsgeschäfte in Eigenverantwortung abschließen.
-
|
Mehr
Hans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz
Tel: 05 7799 0
Fax: 05 7799 2387
E-Mail-Anfrage
Kontakt- & Beratungszeiten
Außenstellen
zur Bezirksstellenübersicht

