Warnung vor teuren Smartphone-Apps
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Betrüger haben mit dem Smartphone ein neues Betätigungsfeld entdeckt. Sie erschleichen sich Geld über vermeintlich kostenlose Apps, bei denen über die Handyrechnung bis zu 60 Euro abgebucht werden. Die Beschwerden nehmen täglich zu.
Kostenfalle WAP-Seiten
Mögliches Opfer der Betrüger ist jeder, der ein Smartphone besitzt: Ohne aktiv etwas anzuwählen, erscheint am Display die Werbung für eine App, etwa für Klingeltöne - allerdings auch wenn man die Werbung wegklickt, scheint auf der nächsten Handyrechnung ein Abodienst auf.
Über WAP (Wireless Application Protocol) lassen sich Bezahldienste abwickeln. Da WAP-Seiten in der Regel nicht von anderen Internetseiten unterscheidbar sind, kann so ungewollt und unerwartet die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Dienstleistungen erfolgen. Firmen wie die NTH AG, Guerilla Mobile Berlin GmbH, Mobilizo, ZED Austria GmbH, Startmobi Adult und andere, behaupten, dass KonsumentInnen via Handy einem kostenpflichtigen Abonnement zugestimmt hätten.
Abbuchungen von 30 bis 60 Euro monatlich
Zwischen 30 und 60 Euro werden da monatlich abgebucht, berichtet Bettina Schrittwieser, Leiterin der AK-Konsumentenschutzabteilung: „Es scheint so zu sein, dass nur aufgrund des Wegklickens dieser Apps die Informationen über das eigene Handy an die Betrüger weitergegeben werden, und aufgrund dieser Informationen haben sie die Möglichkeit, die dazugehörige Person mit der Telefonnummer herauszufinden und können über den Telefonanbieter den sogenannten Dienst abrechnen.“
Besonders tückisch: Handy-Besitzer und Konsumentenschützer sind derzeit quasi machtlos; reagiert werden kann erst im Nachhinein.
Ungewollte Abodienste beeinspruchen
Die Arbeiterkammer empfiehlt, Handyrechnungen regelmäßig zu kontrollieren und ungewollte Abodienste zunächst beim Handyanbieter zu beeinspruchen: „Sollte der Betrag dann nicht ausgebucht werden, bleibt nur noch der Weg, sich an die Telekomregulierungsbehörde zu wenden und dort ein Schlichtungsverfahren zu beantragen. Da die Sache in Österreich relativ neu ist, können wir nicht von konkreten Ergebnissen reden, wie solche Verfahren dann ausgehen“, so Schrittwieser.
Nur eine schriftliche Kündigung des Abodienstes kann vielleicht verhindern, dass auch in den Folgemonaten ungewollte Kosten entstehen. Sofern man nicht bewusst einem Abo zugestimmt hat oder vor Vertragsabschluss kein ausreichender Hinweis auf die damit verbundenen Kosten erfolgte, könnte es auch sinnvoll sein, den Sachverhalt der Polizei zu melden und Anzeige zu erstatten, rät die AK-Expertin.
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