Wohnbauscheck (Ersterwerb von Eigentumswohnungen)
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Wer bekommt eine Förderung?
Der Erstkäufer (österreichischer Staatsbürger, EWR-Bürger, Flüchtling) einer freifinanzierten Eigentumswohnung (Wohnnutzfläche 30 bis 150 m²), die durch einen befugten Bauträger mit Zustimmung des Landes Steiermark errichtet wurde. Voraussetzung für die Zustimmung ist ein positives ortsplanerisches Gutachten, die Erfüllung der wohnbauförderungsrechtlichen Qualitätsanforderungen und die Sicherung der Fertigstellung durch eine Bankgarantie. Die Gesamtbaukosten inklusive Grundkosten und Umsatzsteuer dürfen grundsätzlich € 2.900 (bis 22.7.2011 € 2.550) pro m² Nutzfläche nicht übersteigen. Um die Förderung kann längstens bis 3 Jahre nach Erteilung der Benützungsbewilligung des Bauvorhabens angesucht werden.
Was ist der 'Wohnbauscheck'?
Der Wohnbauscheck ist ein Förderungsdarlehen des Landes.
Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Direktdarlehen des Landes, Laufzeit 26 Jahre, Verzinsung 3% jährlich.
Das Förderungsdarlehen beträgt:
€ 750,--/ m² angemessener Nutzfläche (für 1 Person 50m², 2 Personen 70 m², für jede weitere Person zusätzlich je 10 m²)
- Zusatzförderung:
€ 3.700 bei 2 Kindern
€ 7.400 bei 3 oder mehr Kindern
max. € 150,--/m² für ökologische Maßnahmen
- Förderung für den Bauträger (für ab 1. Dezember 2009 eingebrachte Ansuchen um Zustimmung zur Errichtung):
€ 5,-- pro Bonuspunkt und m² als nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag für ökologische Maßnahmen
Die halbjährliche Rückzahlung beträgt in % des Darlehensbetrages im
1.- 5. Jahr 2 %
6.-10. Jahr 2,5 %
11.-15. Jahr 3 %
16.-20. Jahr 3,5 %
21.-25. Jahr 4 %
im 26. Jahr Restrate 0,347%
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Die Nutzfläche der Wohnung muss mindestens 30m² und kann maximal 150m² betragen. Allfällige Rechte an einer bisherigen Wohnung sind nachweislich aufzugeben.
Einkommensobergrenzen (Jahresnettoeinkommen):
1 Person.............€ 38.600
2 Personen.........€ 57.900
für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.500, bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 900 wird die Förderungshöhe jeweils um 20% verringert.
Nähere Informationen zur Wohnbauscheckförderung finden Sie unter www.wohnbau.steiermark.at
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