Erweiterung von Eigenheimen und Wohnungen
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Wer bekommt eine Förderung?
Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigter jeweils mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichgestellte (EWR-Bürger, Flüchtlinge)
Was wird gefördert?
Die Erweiterung von bereits geförderten oder bisher nicht geförderten Eigenheimen oder Wohnungen um mindestens 15 m² Wohnnutzfläche.
Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
Art:
- Annuitätenzuschuss des Landes zu Bankdarlehen
Die Konditionen finden Sie unter „Eigenheimförderung“.
Höhe:
€ 700/m² für die Erweiterung von bisher nicht geförderten Eigenheimen oder Wohnungen.
Die Förderung wird pro m² neu geschaffenen Wohnraum gewährt. Obergrenze: 150m² einschließlich Altbestand bzw. € 44.800
€ 9.000 für die Erweiterung von bereits geförderten Eigenheimen oder Wohnungen.
Die Förderung wird je Person gewährt, die bei der Ermittlung der seinerzeit gewährten Förderung unberücksichtigt blieb. Es werden max. € 700/m² zusätzlicher Wohnnutzfläche gewährt. Bei geförderten Eigenheimen kann um eine weitere Förderung erst 5 Jahre nach der Benützungsbewilligung der ersten geförderten Einheit angesucht werden.
AK-Tipp:
Wird anlässlich einer Erweiterung auch der Bestand saniert, ist zusätzlich eine Sanierungsförderung möglich.
Sonderfall:
Entsteht durch die Erweiterung eine eigene, abgeschlossene Wohneinheit ohne Einbeziehung bestehender Wohnräume, kann die Förderung für die Errichtung von Eigenheimen gewährt werden (z.B. Dachgeschossausbau bei einem Einfamilienhaus). (siehe "Eigenheimförderung“)
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
siehe „Eigenheimförderung“
Einkommensobergrenzen (Nettojahreseinkommen):
bei einer Familiengröße von
1 Person............€ 34.000
2 Personen........€ 51.000
für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze um je € 4.500
bei Überschreitung der Einkommensgrenze um je € 900 wird die Förderungssumme jeweils um 20% verringert.
Nähere Informationen und Formulare finden Sie unter http://www.wohnbau.steiermark.at
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