Neuer Lehrberuf: Zahnärztliche Fachassistenz
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Mit 1.7.2009 wurde mit dem Lehrberuf der zahnärztlichen Fachassistenz ein neuer Lehrversuch gestartet. Zahnarztliche FachassistentInnen unterstützen ZahnärztInnen bei fast allen Arbeiten im Rahmen der Betreuung und Behandlung von PatientInnen. Die Ausbildungsverordnung regelt neben Ausbildungsprofil und –inhalte auch den Ausbildungsverlauf.
Die drei Jahre dauernde Berufsausbildung erfolgt entsprechend dem dualen System im Lehrbetrieb und in der Berufsschule. Dadurch soll der Lehrling allgemeine Kenntnisse in der zahnärztlichen Fachassistenz erwerben, die er auf Anordnung und unter Aufsicht des Zahnarztes oder der Zahnärztin ausführt.
Ausbildungsprofil
Das Ausbildungsprofil umfasst folgende Tätigkeiten:
Betreuen der Patienten vor, während und nach der zahnärztlichen Behandlung,
Erläutern der Mundhygiene und der Maßnahmen zur Prophylaxe,
Assistieren des Zahnarztes bei konservierenden, chirurgischen, prothetischen, parodontologischen und kieferorthopädischen Behandlungen
Anfertigen von Röntgenaufnahmen,
Abrechnen der erbrachten zahnärztlichen Leistungen mit den Patienten, privaten Versicherungen und Sozialversicherungsträgern,
Anwenden von Hygienemaßnahmen,
Organisieren des täglichen Praxisablaufes und der Terminplanung,
Durchführen von administrativen Aufgaben wie Patientenverwaltung, Schriftverkehr und Zahlungsverkehr.
Die Lehrlingsentschädigung beträgt im 1. Lehrjahr: monatlich 410 Euro brutto (367,98 netto).
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