Bezüge und Gehälter
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Kein Gehalt für Kammerräte
Die Kammerräte arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten kein Gehalt, keine Abfertigung und keine Pension. Sie erhalten nur ihre Aufwendungen für die Sitzungsteilnahme refundiert.
Funktionsgebühren
Der Präsident, die Vizepräsidenten, die Mitglieder des Vorstandes und der Vorsitzende des Kontrollausschusses bekommen für ihre besondere Arbeit Funktionsgebühren.
Der Bezug des Präsidenten ist nach dem Bundesbezügegesetz geregelt. Der Präsident der AK Steiermark verdient derzeit € 10.404,00 brutto. Die Funktionsbezüge der Vizepräsidenten, der Vorstandsmitglieder und des Kontrollausschussvorsitzenden leiten sich vom Präsidentengehalt ab. Sie betragen für die Vizepräsidenten € 2.601,00 brutto, für die Vorstandsmitglieder sowie für den Vorsitzenden des Kontrollausschusses € 1.040,40 brutto.
Bezug des Direktors
Der Bezug des Direktors wird aufgrund von Richtlinien der Bundesarbeitskammer beschlossen und von der Aufsichtsbehörde, das ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, genehmigt. Der Direktor der AK Steiermark hat derzeit einen Bruttobezug von € 12.582,50.
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