Geschichte der steirischen Arbeiterkammer
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Erste Republik
Das Gesetz zur Errichtung der Arbeiterkammern wurde am 26. Februar 1920 beschlossen und trat im selben Jahr in Kraft. Durch die darauffolgende gesetzliche Gleichstellung mit den Handelskammern wurde auch die Möglichkeit zur Mitwirkung an der Gesetzgebung und Verwaltung sichergestellt. Als Standorte wurden wie bei den Handelskammern die Landeshauptstädte festgelegt. Im März 1921 wurde nach schwierigsten organisatorischen Vorbereitungsarbeiten erstmals gewählt. Mit dem ersten Präsidenten Hans Muchitsch, dem Vizepräsidenten Otto Möbes und Eugen Spaun, als Leiter des Kammerbüros, schien dem Durchbruch der Arbeiterkammer nichts mehr im Wege zu stehen.
Nach zahlreichen Übersiedlungen fand schließlich in der Mariengasse 16 - die heutige Hans-Resel-Gasse - die feierliche Eröffnung in Anwesenheit des Bundespräsidenten Dr. Hainisch statt. In den folgenden Jahren wurde das Tätigkeitsumfeld erweitert. So war nun die Kammertätigkeit stark vom Lehrlingsschutz geprägt und mit der Errichtung einer Bibliothek 1922 und der Betriebsräteinstruktorenschulung wurde dem Bildungsauftrag Rechnung getragen. Im selben Jahr folgte die Eröffnung der Arbeiterrechtsstelle, die neben Arbeits- und Mietrechtsauskünften auch für die Vertretung der Umlagepflichtigen vor Gericht und Behörden zuständig war. Zudem engagierte man sich verstärkt auf den Gebieten der Sozialpolitik und Sozialversicherung.
Nach den Kammerwahlen von 1926 weitete man die Kammerorganisation aus. Ein wesentlicher Beitrag dazu war die Eröffnung der Amtsstelle Leoben. Als Vorläufer weiterer Amtsstellen wurden im Jahre 1931 Auskunfts- und Korrespondenzstellen in Voitsberg, Köflach, Leibnitz, Fürstenfeld und Weiz eingerichtet. Ließ der Bau des Kammerstadions und den damit verbundenen Vorstoß in den Freizeitbereich den Arbeiterkammergedanken noch euphorischer werden, so wurde dieser durch die sich zuspitzende politische und wirtschaftliche Situation getrübt.
Ständestaat
1933 schaltete der christlichsoziale Kanzler Dollfuß das Parlament aus und regierte mit Notverordnungen, denen die sozialpolitischen Errungenschaften der Ära Hanusch nach und nach zum Opfer fielen. Nach den Februarkämpfen wird der Ständestaat ausgerufen und die steirische Arbeiterkammer, deren Präsident ab 1936 der spätere Landeshauptmann Josef Krainer sen. war, verlor ihre Bedeutung. Der Anschluss an das Deutsche Reich im Jahr 1938 bewirkte die sofortige Auflösung der Kammer.
Zweite Rebublik
Neben der Beobachtung des Arbeitsmarktes entwickelt sich auch der Konsumentenschutz zu einem immer bedeutsameren Betätigungsfeld. Durch das neue Arbeiterkammergesetz erhielt der Österreichische Arbeiterkammertag ( ÖAKT ) die Stellung einer eigenen Körperschaft öffentlichen Rechts mit eigenen Organen, der Hauptversammlung, dem Vorstand und dem Präsidium.
1957 wurde mit der Errichtung der Paritätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen die österreichische Sozialpartnerschaft auf freiwilliger Basis institutionalisiert. Unter entscheidender Mitwirkung der AK wurde 1961 der "Verein für Konsumenteninformation" als sozialpartnerschaftliche Einrichtung geschaffen und zwei Jahre später der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen gegründet.
Franz Ileschitz löste 1975 Eduard Schwarz als Präsident der steirischen Arbeiterkammer ab und überließ seinerseits im Jahre 1987 Alois Rechberger das Amt des Präsidenten.
In diesen Jahren kam zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben der Arbeiterkammern - entsprechend dem Interesse der ArbeitnehmerInnen, dem in der Praxis schon längst Rechnung getragen wurde - der Konsumentenschutz neu dazu.
1990 wurde Erich Schmid zum Präsidenten der steirischen Arbeiterkammer gewählt. Das darauf folgende neue und 1992 in Kraft getretene Arbeiterkammergesetz brachte grundlegende Reformen hinsichtlich Kontrolle, Mitsprache- und Informationsmöglichkeiten der Mitglieder, Wahlrecht und Erweiterung der Aufgabenstellung. Als Nachfolger Schmids trat der amtierende Präsident Walter Rotschädl im Herbst 1995 sein Amt an.
Mitgliederbefragung
Die erste Bewährungsprobe unter der neuen Führung hatte die AK 1996 mit der Mitgliederbefragung zu bestehen. Bei einer Wahlbeteiligung von 67,6 Prozent der Mitglieder bekannten sich eindrucksvolle 90,6 Prozent zur Arbeiterkammer als gesetzliche Interessenvertretung.
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