Gesetzliche Aufgaben
-
|
Mehr
Interessenvertretung
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark ist die gesetzliche Interessenvertretung aller ArbeitnehmerInnen unseres Bundeslandes. Die AK ist einerseits eine effiziente Serviceeinrichtung, indem sie den ArbeitnehmerInnen in rechtlichen Auseinandersetzungen, die ihren Arbeitsplatz betreffen, beisteht(Rechtsschutz-Regulativ in der Infobox).
Politische Einrichtung
Die AK ist aber auch eine wichtige politische Einrichtung. Als eine von jeglicher Regierungszusammensetzung unabhängige, durch freie Wahlen legitimierte Institution steht die AK in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung kompromisslos auf der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
AK-Wahlen
Eine wichtige Voraussetzung für die Unabhängigkeit und Stärke der Arbeiterkammer sind die AK-Wahlen, die im 5-Jahres-Abstand abgehalten werden. Alle Mitglieder sind aufgerufen, die Zusammensetzung der Vollversammlung, des sogenannten "Arbeitnehmerparlaments", mitzubestimmen. Die Vollversammlung der Steiermark setzt sich aus 110 Kammerräten zusammen, die aus ihrer Mitte den Präsidenten wählen, der als höchster Repräsentant die Politik der AK vertritt.
-
|
Mehr

