Wer ist Arbeiterkammermitglied?
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Der Arbeiterkammer gehören grundsätzlich alle versicherungspflichtig beschäftigten ArbeitnehmerInnen an.
Ausnahmen:
- ArbeitnehmerInnen von Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinde), wie z. B. Polizisten, Bundesheerbeschäftigte, Lehrer an öffentlichen Schulen, die meisten Beamten.
- Geschäftsführer einer Ges.m.b.H., Vorstandsmitglieder einer AG
- Leitende Angestellte unter bestimmten Voraussetzungen
Arbeiterkammerzugehörig sind auch Arbeitslose, Lehrlinge, Karenzurlauber, Präsenz- und Zivildiener, geringfügig Beschäftigte.
Wie hoch ist die Arbeiterkammerumlage?
Die Arbeiterkammerumlage beträgt 0,5% des monatlichen Bruttolohnes bzw. –gehalts, wobei jedoch die Höchstbeitragsgrundlage für die gesetzliche Krankenversicherung als Obergrenze gilt.
Derzeit € 4.110,00 = € 20,55 brutto maximal monatliche AK-Umlage.
Die zu leistende AK-Umlage vermindert die Grundlage zur Bemessung der Einkommenssteuer und wirkt daher steuersenkend. Arbeitslose, Lehrlinge, Karenzurlauber, Präsenz- und Zivildiener zahlen keine AK-Umlage.
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