Studienbeihilfe der AK
Staatliche Studienbeihilfe beantragen und mit dem Bescheid zusätzlich die AK-Beihilfe kassieren.
Die Arbeiterkammer Steiermark fördert eingereichte und approbierte Bachelor-, Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen mit einem Betrag von 200 bis zu 750 Euro. Sie müssen an einer österreichischen Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule im Rahmen eines ordentlichen bzw. ordentlich konsekutiven Studiums von August 2023 bis Juli 2024 erstellt und bereits approbiert worden sein. Das Thema muss für die Aufgaben der AK von Relevanz sein (siehe unten). Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und eine österreichische Hochschule besucht haben. Sie bzw. er selbst oder ein Elternteil muss Mitglied der Arbeiterkammer Steiermark sein. Hier der Antrag und die Richtlinie. Die Einreichfrist für die aktuelle Förderrunde beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Juli 2024.
Arbeits- und Sozialrecht, Vereinbarkeit Beruf und Familie, Frauen und Gleichstellungsthemen, Gesundheit, Pflege und Betreuung, Konsumentenschutz und -erziehung, Verschuldung privater Haushalte, Erwachsenen- und Berufsbildung, Arbeitswelt und Schule, Bildungspolitik, Geschichte der Arbeit, der Arbeiterbewegung und ihrer Organisationen und Kultur, Arbeitswissenschaft, Ergonomie, Arbeitssicherheit, Arbeit & Gesundheit, Zusammenhänge zwischen Entwicklung, Arbeitsmarkt und Qualifikationsbedarf, Soziale Fragestellungen (Einkommensverteilung, Zugänge zum Arbeitsmarkt ...), Auswirkungen der neuen Informations- und Kommunikationstechniken auf Arbeitssituation und Arbeitsmarkt, wirtschaftliche Fragestellungen mit Arbeitnehmer:innenbezug (wirtschaftliche Mitbestimmung, EU-Erweiterung, Kommunalwirtschaft, regionale Wirtschaft, Verkehr, Pendler:innen, Marktforschung etc.)
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